Sie haben Fragen?

Wir haben Antworten.

Bei der Haltung von Tieren ist generell darauf zu achten, dass es nicht zu Belästigungen der Nachbarschaft z.B. durch Geruch, Schmutz oder Lärm kommt. In diesen Fällen kann die evdb Wohnungsgesellschaft mbH (evdb WoGe) die Genehmigung zur Tierhaltung jederzeit widerrufen. Die Haltung von Kleintieren, zu denen Fische, Hamster, Vögel usw. gehören, ist möglich und nicht genehmigungspflichtig.

Bei größeren Tieren wie z.B. Hunden und Katzen, bedarf es einer schriftlichen Zustimmung der Haltung durch die evdb WoGe. Hunde mit einem auffälligen Verhaltensmuster (zum Beispiel Verdacht der individuellen Gefährlichkeit) werden grundsätzlich nicht genehmigt.

Hunde- und Katzenhalter sind angehalten, Verschmutzung durch Kot o.ä. rund um die Liegenschaft und der zugehörigen Grünanlagen umgehend zu entfernen.

Die Untervermietung der Wohnung bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung durch die evdb WoGe. Bitte informieren Sie uns unverzüglich, sobald eine weitere Person bei Ihnen einzieht oder sich längerfristig bei Ihnen aufhält.

Folgende Einschränkungen sind zu beachten:

  • Es darf keine vollständige und dauerhafte Untervermietung der Wohnung vorliegen.
  • Die Wohnung sollte angemessenen Wohnraum für die Anzahl der Bewohner bereitstellen.
  • Wir behalten uns vor, eine Überprüfung der Person der/des Untermieterin/s vorzunehmen.

Über unsere Entscheidung werden Sie in jedem Fall schriftlich informiert. Bitte beachten Sie, dass wir die Genehmigung zur Untervermietung unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen können.

Bei unseren Wohnungen wird ein Untermiet-Zuschlag pro Untermieter fällig. Dieser Zuschlag wird ab dem Zeitpunkt des Einzuges fällig. So werden Nachzahlungen z.B. von Betriebs- und Heizkosten vermieden. Die Höhe erfragen Sie bitte bei Bedarf direkt bei uns.

Bitte informieren Sie uns umgehend über die Beendigung der Untervermietung.

Bevor Sie in Ihrer Wohnung bauliche Veränderungen oder Veränderungen der Wohnungsausstattung vornehmen, ist in jedem Fall eine schriftliche Genehmigung der evdb WoGe einzuholen. Dies gilt nicht für Malerarbeiten im üblichen und notwendigen Umfang.

Während der Mietzeit vorgenommene und der evdb WoGe genehmigte Veränderungen sind in aller Regel bei der Beendigung Ihres Mietvertrages fachgerecht und auf Kosten der Mieterin / des Mieters zurückzubauen. Bitte stimmen Sie die zu erliegenden Arbeiten rechtzeitig vor Ihrem Auszug mit uns ab.

Bitte beachten Sie, dass Sie für Schäden, die durch bauliche Veränderungen während der Mietzeit entstehen könnten, haften.

Wir bitten alle Mieterinnen und Mieter, die allgemeinen Ruhezeiten von 13 Uhr bis 15 Uhr und von 22 Uhr bis 7 Uhr einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch an Sonn- und Feiertagen.

Lärm belastet alle Hausbewohner, daher vermeiden Sie bitte zu jeder Tageszeit eine über das normale Maß hinausgehende Lärmentwicklung. Betreiben Sie Waschmaschinen, Wäschetrockner und Geschirrspülmaschinen bitte nicht länger als bis 22 Uhr und stellen Sie Fernseher und Musik auf Zimmerlautstärke ein.

Sollte das Verhalten von Nachbarinnen und Nachbarn eine Beschwerde begründen, dokumentieren Sie die Störungen nach Zeit, Art und Dauer und leiten Sie die Unterlage zur Einleitung geeigneter Maßnahmen an uns weiter. Bei andauernden Störungen können Sie zusätzlich auch die Polizei verständigen.

Bei Notfällen wie z.B. Wasserrohrbruch, Gasgeruch oder Ähnliches steht Ihnen außerhalb unserer Bürozeiten ein 24h-Störungsdienst zur Verfügung. Dieser veranlasst alles Weitere, um Ihnen schnellstmöglich zu helfen.

Störungsdienst Energieversorgung Dahlenburg-Bleckede AG
Tel. 05851 955 31

Sie haben eine andere Frage?

Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Notfall? Wir helfen Ihnen!

Unsere Notfallnummer außerhalb der Bürozeiten für alle Immobilien lautet
05851 955 31